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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bezüglich der Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen sind im Laufe der Zeit durch gesetzgeberische Sparmaßnahmen stark reduziert worden. Da sich die Beträge der Kostenerstattung auf dem Niveau der 70er Jahre befinden, haben sie den Charakter eines Zuschusses bekommen. Genaue Informationen über Zuschüsse
erhalten Sie in unseren Filialen persönlich! Die bewilligten Krankenkassen-Zuschüsse werden von uns auf den Kaufpreis angerechnet und über Ihr Brillenrezept oder Berechtigungsschein direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. |
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